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   OVG Rheinland-Pfalz, 16.05.2013 - 1 C 11004/12.OVG   

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https://dejure.org/2013,17209
OVG Rheinland-Pfalz, 16.05.2013 - 1 C 11004/12.OVG (https://dejure.org/2013,17209)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 16.05.2013 - 1 C 11004/12.OVG (https://dejure.org/2013,17209)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 16. Mai 2013 - 1 C 11004/12.OVG (https://dejure.org/2013,17209)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 1 Abs 3 S 1 BauGB, § 1 Abs 4 BauGB, § 1 Abs 6 Nr 7a BauGB, § 1 Abs 7 BauGB, § 13 Abs 1 BauGB
    Normenkontrollverfahren - zur Anwendung des vereinfachten Verfahrens nach § 13 BauGB - zur Unbeachtlichkeit nach § 214 Abs. 1 Nr. 2 Hs. 2 Alt. 3 BauGB - zum Gebot der Konfliktbewältigung im Rahmen des § 1 Abs. 7 BauGB

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksamkeit des Plans im Zeitpunkt des Verfahrens als Voraussetzung für die Anwendung des vereinfachten Verfahrens nach § 13 BauGB

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wirksamkeit des Plans im Zeitpunkt des Verfahrens als Voraussetzung für die Anwendung des vereinfachten Verfahrens nach § 13 BauGB

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Keine Änderungsplanung eines Wohngebiets im vereinfachten Verfahren nach Planaufhebung durch die Gemeinde

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2013, 916
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (19)

  • OVG Rheinland-Pfalz, 11.10.2007 - 1 C 10503/07

    Überprüfung der Wirksamkeit eines als Satzung beschlossenen und ortsüblich

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 16.05.2013 - 1 C 11004/12
    Der Senat hat den Bebauungsplan vom 21.06.2006 mit Urteil vom 02.10.2007 (1 C 10503/07.OVG) für unwirksam erklärt, und zur Begründung im Wesentlichen ausgeführt, die Abwägung betreffend den in der Nähe befindlichen Schießstand sei unzureichend.

    Soweit der Antragsteller die fehlende Erforderlichkeit der Planung geltend mache - Bevölkerungsentwicklung, Wohnbedarf und demografische Entwicklung - sei auf die Entscheidung des Senats im Urteil vom 02.10.2007 (1 C 10503/07.OVG) hinzuweisen.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird Bezug genommen auf den Inhalt der Gerichtsakte einschließlich der Schriftsätze der Beteiligten sowie auf die beigezogenen Planungsakten der Antragsgegnerin (4 Ordner und 2 Pläne) und die Gerichtsakte 1 C 10503/07.OVG.

    Demgegenüber ist im hier vorausgegangen Verfahren 1 C 10503/07.OVG der Plan rechtskräftig vollständig aufgehoben, der Senat hat dabei eine Änderung des Plans nach § 214 Abs. 4 BauGB für möglich erachtet, aber gerade nicht auf § 13 BauGB verwiesen.

    In der Folge des Urteils des Senats vom 02.10.2007 (1 C 10503/07.OVG) hat die Antragsgegnerin ein umfassendes artenschutzrechtliches Gutachten (20.11.2009) sowie eine Aktualisierung des landespflegerischen Planungsbeitrag vom 11.12.2009 vorgelegt.

    Dabei hat das Urteils des Senats vom 02.10.2007 (1 C 10503/07.OVG) keine Bindungswirkung gemäß § 121 VwGO dergestalt, dass auch nunmehr in jedem Fall von der Erforderlichkeit der Planung auszugehen wäre.

    Der Senat hat in dem Vorgängerverfahren 1 C 10503/07.OVG im Jahre 2007 entschieden, die Antragsgegnerin habe.

  • OVG Rheinland-Pfalz, 06.10.2011 - 1 C 11322/10

    Normenkontrolle gegen Bebauungsplan; Wohngebiet und demografischer Wandel;

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 16.05.2013 - 1 C 11004/12
    Auch hat sich der erkennende Senat mit der Frage der Erforderlichkeit einer Bauleitplanung im Sinne des § 1 Abs. 3 BauGB, nämlich der Neuausweisung eines Wohngebiets vor dem Hintergrund stagnierender Einwohnerzahlen eines Ortsteils und des demografischen Wandels befasst ( Urteil vom 06.10.2011 - 1 C 11322/10, ESOVG).

    Dementsprechend ist es zwar zutreffend - wie im Urteil des Senats vom 06.10.2011 (1 C 11322/10.OVG) ausgeführt - dass der Antragsteller nicht der "Ersatzplaner" der Antragsgegnerin sein kann, die Erforderlichkeit ist nach Ablauf einiger Jahre jedoch erneut in den Blick zu nehmen.

    Insbesondere sind die Ziele 31 und 32 des Landesentwicklungsprogramms (LEP) IV für die Kommunen im Rahmen der Bauleitplanung keine abschließend abgewogenen und verbindlichen Vorgaben des Trägers der Raumordnung im Sinne von § 3 Nr. 2 i.V.m. § 7 Abs. 2 ROG ( Urteil des Senats vom 06.10.2011, 1 C 11322/10.OVG - Pönterberg II ).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 23.01.2013 - 8 C 10946/12

    Wohnbaulandausweisung beim Vorhandensein von Baugrundstücken in der

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 16.05.2013 - 1 C 11004/12
    Vielmehr wäre es auch denkbar, dass die Gemeinde im Rahmen der ihr zustehenden Planungshoheit vor dem Hintergrund der Hochwertigkeit dieser Flächen von einer solchen Bebauung - gegebenenfalls auch teilweise - absieht oder die Planung entsprechend ändert und Alternativflächen ausweist oder nutzt (siehe zur Alternativprüfung auch OVG RP, Urteil vom 23.01.2013 - 8 C 10946/12, ESOVG).

    Unter anderem habe sie eine Machbarkeitsstudie erstellen lassen, die Erfassung und Bewertung der Baulücken sowie eine Berechnung der Erschließungskosten beinhaltete (Urteil vom 23.01.2013 - 8 C 10946/12, ESOVG).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 20.01.2011 - 1 C 11082/09

    Normenkontrollantrag gegen Bebauungsplan "Zentralplatz" abgelehnt

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 16.05.2013 - 1 C 11004/12
    Gegenstand des Normenkontrollantrags ist in diesem Fall der Bebauungsplan in der Gestalt, den er durch das ergänzende Verfahren gefunden hat (OVG Koblenz, Urteil vom 20.01.2011 - 1 C 11082/09, BauR 2011, 970 ).

    Die Änderung des Bebauungsplans während des Verfahren 1 C 11082/09.OVG gemäß § 13 BauGB war davon geprägt, dass der Senat den Bebauungsplan nur insoweit suspendiert hatte als eine Überschreitung der Geschossflächenzahlen (GFZ) nach § 17 Abs. 1 BauNVO infrage stand.

  • BVerwG, 12.12.1969 - IV C 105.66

    Rechtsnatur der Genehmigung eines Bebauungsplans; Rechtsfolgen der

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 16.05.2013 - 1 C 11004/12
    Das in § 1 Abs. 7 BauGB normierte Abwägungsgebot ist dann verletzt, wenn entweder eine (sachgerechte) Abwägung überhaupt nicht stattfindet, wenn in die Abwägung an Belangen nicht eingestellt wird, was nach Lage der Dinge eingestellt werden muss, wenn die Bedeutung der betroffenen privaten Belange verkannt wird oder wenn der Ausgleich zwischen den von der Planung berührten öffentlichen Belangen in einer Weise vorgenommen wird, der zur objektiven Gewichtigkeit einzelner Belange außer Verhältnis steht (st. Rspr. BVerwG seit Urteilen vom 12.12.1969, BVerwGE 34, 301, und vom 05.07.1974, BVerwGE 45, 315).
  • BVerwG, 12.03.2008 - 9 A 3.06

    Straßenplanung; Planfeststellung; Lichtenauer Hochland; anerkannter

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 16.05.2013 - 1 C 11004/12
    Naturschutzbezogene Bewertungen im Rahmen der Bauleitplanung sind mangels normativer Vorgaben bereits dann bei der gerichtlichen Prüfung nicht zu beanstanden, wenn sie naturschutzfachlich vertretbar sind (vgl. Stüer, DVBl 2010, 333 ; BVerwG, Urteil vom 12.03.2008 - 9 A 3.06, BVerwGE 130, 299).
  • BVerwG, 11.05.1999 - 4 BN 15.99

    Bebauungsplan; Planänderung; Ausschluß von Nutzungsarten im Gewerbegebiet;

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 16.05.2013 - 1 C 11004/12
    Ein aktueller Bauflächenbedarf muss nicht vorliegen, die Gemeinde darf grundsätzlich auch für einen Bedarf planen, der sich erst für die Zukunft abzeichnet (vgl. BVerwG, Beschluss vom 11.05.1999 - 4 BN 15.99, NVwZ 1999, 1338).
  • BVerwG, 21.08.1981 - 4 C 57.80

    Voraussetzung für die Annahme von Abwägungsmängeln im Bauplanungsrecht

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 16.05.2013 - 1 C 11004/12
    Hierbei gilt es zunächst zu berücksichtigen, dass Mängel in der Ermittlung und Bewertung bzw. im Abwägungsvorgang auf das Abwägungsergebnis nur dann von Einfluss gewesen sind, wenn nach den Umständen des Einzelfalls die konkrete Möglichkeit eines solchen Einflusses besteht (vgl. BVerwG, Urteil vom 21.08.1981 - 4 C 57/80, NJW 1982, 591 ).
  • BVerwG, 29.04.2010 - 4 CN 3.08

    Flächennutzungsplan; Bebauungsplan; Entwicklungsgebot; großflächiger

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 16.05.2013 - 1 C 11004/12
    Ob die Planung Ergebnis einer gerechten Abwägung ist, ist letztlich wiederum nach der materiellen Beeinträchtigung des jeweiligen Antragstellers zu beurteilen (BVerwG, Urteil vom 29.04.2010 - 4 CN 3/08, BauR 2010, 1701), ein Defizit bei der Ermittlung des Sachverhalts kann dagegen bereits auf der Stufe der Ermittlung und Bewertung zur Aufhebung der Bauleitplanung führen.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.01.2009 - 7 D 11/08

    Umweltprüfung: Scoping-Termin erforderlich?

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 16.05.2013 - 1 C 11004/12
    Der Umfang der für die Bauleitplanung bestehenden Ermittlungspflichten wird maßgeblich auch durch den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beeinflusst (OVG NRW, Urteil vom 30.1. 2009 - 7 D 11/08.NE, ZfBR 2009, 583).
  • BVerwG, 25.06.2007 - 4 BN 17.07

    Überprüfung einer bestandskräftigen Abweichungsentscheidung im Rahmen der

  • OVG Rheinland-Pfalz, 06.05.2009 - 1 C 10970/08

    Interkommunales Abstimmungsgebot bei der Ansiedlung großflächiger

  • OVG Rheinland-Pfalz, 31.07.2008 - 1 C 10193/08

    Bauleitplanung: Inanspruchnahme privater Grundstücke für Straßenbauvorhaben

  • VGH Bayern, 25.10.2005 - 25 N 04.642

    Sparen bei Lärmschutz kann Bebauungsplan nichtig machen

  • OVG Rheinland-Pfalz, 18.06.2008 - 8 C 10128/08

    Vermeidung von Nutzungskonflikten bei der Bauleitplanung

  • BVerwG, 22.08.2000 - 4 BN 38.00

    Normenkontrollverfahren; Antragsbefugnis; Eigentumsverletzung; Grundeigentum;

  • BVerwG, 14.07.2011 - 4 BN 8.11

    Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde

  • OVG Niedersachsen, 23.08.1993 - 6 K 3108/91

    Bewußter Verstoß; Anhörungspflicht; Gemeinde; Planung; Dorfplatz; Stellplätze;

  • OVG Rheinland-Pfalz, 09.11.2011 - 1 C 10021/11

    Entstehen von Erschließungs- oder Ausbaubeitragspflichten infolge der Herstellung

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.07.2014 - 2 B 581/14

    Außervollzugsetzung eines Bebauungsplanes im Wege der einstweiligen Anordnung;

    vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 29. Oktober 2013 - 3 S 198/12 -, NVwZ-RR 2014, 171 = juris Rn. 47; OVG Rh.-Pf., Urteil vom 16. Mai 2013 - 1 C 11004/12 -, juris Rn. 37, jeweils unter Hinweis auf BVerwG, Beschluss vom 11. Mai 1999 - 4 BN 15.99 -, BRS 62 Nr. 19 = juris Rn. 5; Nds. OVG, Urteil vom 29. September 2009 - 1 KN 314/07 -, juris Rn. 83 unter Hinweis auf BVerwG, Beschluss vom 14. August 1995 - 4 NB 21.95 -, juris Rn. 3.

    vgl. insoweit OVG Rh.-Pf., Urteile vom 16. Mai 2013 - 1 C 11004/12 -, juris Rn. 40, und vom 6. Oktober 2011 - 1 C 11322/10 -, juris Rn. 29 f.

  • VGH Bayern, 13.12.2021 - 15 N 20.1649

    Normenkontrollverfahren gegen einen Bebauungsplan: Keine Berücksichtigung einer

    Angesichts des weiten planerischen Ermessens der Gemeinde bedarf es zur Planrechtfertigung einer bauplanerischen Ausweisung von Wohnbauland jedenfalls in einer - wie vorliegend - überschaubaren Fläche grundsätzlich keiner konkreten Bedarfsanalyse (vgl. BVerwG, B.v. 11.5.1999 - 4 BN 15.99 - NVwZ 1999, 1338 = juris Rn. 5; U.v. 7.6.2001 - 4 CN 1.01 - BVerwGE 114, 301 = juris Rn. 9; U.v. 19.9.2002 - 4 CN 1.02 - BVerwGE 117, 58 = juris Rn. 33; BayVerfGH, E.v. 18.2.2016 - Vf. 5-VII-14 - BayVBl 2017, 153 = juris Rn. 42; OVG NW, B.v. 14.7.2014 - 2 B 581/14.NE - ZfBR 2014, 774 = juris Rn. 67; VGH BW, U.v. 17.6.2010 - 5 S 884/09 - ZfBR 2011, 281 = juris Rn. 53; U.v. 29.10.2013 - 3 S 198/12 - NVwZ-RR 2014, 171 = juris Rn. 47; OVG Rh-Pf, U.v. 16.5.2013 - 1 C 11004/12 - BRS 81 Nr. 23 = juris Rn. 37; Söfker/Runkel in Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, BauGB, Stand: Mai 2021, § 1 Rn. 30).

    Dies kann etwa der Fall sein, wenn ein größerer Bereich überplant wird und innerorts offensichtlich genügend Baulücken verfügbar sind, die bei stagnierenden Einwohnerzahlen und angesichts des demographischen Wandels ohne Zweifel ausreichen, um die lokale Nachfrage nach Bauplätzen zu befriedigen (OVG NW, B.v. 14.7.2014 a.a.O. Rn. 69 m.w.N.; OVG Rh-Pf, U.v. 16.5.2013 a.a.O. Rn. 37; bei völlig überdimensionierter Baulandausweisung ohne nachgewiesenen Bedarf vgl. auch BayVGH, U.v. 25.10.2005 - 25 N 04.642 - BayVBl 2006, 601 = juris Rn. 21 ff.; Söfker/ Runkel a.a.O.).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 25.04.2018 - 8 C 10812/17

    Bauplanungsrecht -Normenkontrollantrag gegen Bebauungsplan

    Die Antragsbefugnis eines Grundstückseigentümers ist dabei regelmäßig gegeben, wenn er sich - wie vorliegend - als Eigentümer eines im Plangebiet gelegenen Grundstücks gegen eine bauplanerische Festsetzung wendet, die unmittelbar sein Grundstück betrifft (vgl. BVerwG, Urteil vom 10. März 1998 - 4 CN 6.97 -, BRS 60, Nr. 44 und juris Rn. 10 f.; OVG RP, Urteil vom 16. Mai 2013 - 1 C 11004/12.OVG -, BRS 81, Nr. 23 und juris Rn. 18).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.09.2014 - 2 D 87/13

    Regelung des Bedarfs an Wohnbauflächen in einem Bebauungsplan

    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 14. Juli 2014- 2 B 581/14.NE -, juris Rn. 67 ff.; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 29. Oktober 2013 - 3 S 198/12 -, NVwZ-RR 2014, 171 = juris Rn. 47; OVG Rh.-Pf., Urteil vom 16. Mai 2013 - 1 C 11004/12 -, juris Rn. 37, jeweils unter Hinweis auf BVerwG, Beschluss vom 11. Mai 1999 - 4 BN 15.99 -, BRS 62 Nr. 19 = juris Rn. 5; Nds. OVG, Urteil vom 29. September 2009 - 1 KN 314/07 -, juris Rn. 83 unter Hinweis auf BVerwG, Beschluss vom 14. August 1995 - 4 NB 21.95 -, juris Rn. 3.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 01.07.2020 - 8 C 11841/19

    Normenkontrolle betreffend die Änderung eines Bebauungsplans; Neufestsetzung von

    Die Antragsbefugnis eines Grundstückseigentümers ist dabei regelmäßig gegeben, wenn er sich - wie vorliegend - als Eigentümer eines im Plangebiet gelegenen Grundstücks gegen eine bauplanerische Festsetzung wendet, die unmittelbar sein Grundstück betrifft (vgl. BVerwG, Urteil vom 10. März 1998 - 4 CN 6.97 -, BRS 60, Nr. 44 und juris Rn. 10 f.; OVG RP, Urteil vom 16. Mai 2013 - 1 C 11004/12.OVG -, BRS 81, Nr. 23 und juris Rn. 18).".
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.09.2014 - 2 D 81/13

    Verstoß eines Bebauungsplans gegen das Abwägungsgebot im Hinblick auf die

    vgl. dazu OVG NRW, Beschluss vom 14. Juli 2014 - 2 B 581/14.NE -, juris Rn. 69; OVG Rh.-Pf., Urteile vom 16. Mai 2013 - 1 C 11004/12 -, juris Rn. 40, und vom 6. Oktober 2011 - 1 C 11322/10 -, juris Rn. 29 f.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.09.2014 - 2 D 89/13

    Was sind "andere Maßnahmen der Innenentwicklung"?

    vgl. dazu OVG NRW, Beschluss vom 14. Juli 2014 - 2 B 581/14.NE -, juris Rn. 69; OVG Rh.-Pf., Urteile vom 16. Mai 2013 - 1 C 11004/12 -, juris Rn. 40, und vom 6. Oktober 2011 - 1 C 11322/10 -, juris Rn. 29 f.
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